In Deutschland besteht neben den bekanntesten Sozialleistungen eine Vielzahl von weiteren, weniger komplexen Leistungen des Staates oder der Sozialversicherungen. Über eben diese Leistungen finden Sie in dieser Rubrik weitere Informationen.
Kindergeld & Elterngeld
Sozialleistungen für Eltern & Familien
Für Eltern und werdende Eltern stehen in Deutschland verschiedenste Arten von Leistungen der Familienförderung zur Verfügung. Grundsätzlich erhalten die Eltern Kindergeld für jedes Kind bis zum Alter von 18 Jahren. Der Anspruch kann sich bis zum 25. Lebensjahr verlängern, wenn sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet. Der Kindergeldanspruch entfällt unter anderem ab einer gewissen Einkommenshöhe.
Das Elterngeld stellt hingegen eine Leistung dar, die den Verdienstausfall vormals berufstätiger Eltern kompensieren soll, der durch die anstehende zeitintensive Kinderbetreuung in den ersten Monaten nach der Geburt eintritt.
Lohnfortzahlung in der Mutterschutzfrist und nach Insolvenz
Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen & Insolvenzgeld
In der gesetzlichen Krankenkasse versicherte, werdende Mütter haben in der Mutterschutzfrist gegebenenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung im Wege des Mutterschaftsgeldes. Auch für Bezieherinnen von Arbeitslosengeld besteht die Möglichkeit, Mutterschaftsgeld zu erhalten.
Das Insolvenzgeld stellt eine Lohnersatzleistung dar, die geleistet wird, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz die Lohnforderungen der Mitarbeiter nicht mehr bedienen kann. In diesem Fall zahlt die Bundesagentur für Arbeit den ausstehenden Lohn für bis zu drei Monate.
„Zu viel“ Einkommen für Hartz IV?
Kinderzuschlag für Geringverdiener
Der Kinderzuschlag hilft Familien mit Kindern, deren Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze des Arbeitslosengeld II liegt. Wer also keinen Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II (Hartz 4) hat, das er „zu viel“ verdient, hat unter Umständen die Möglichkeit einer Förderung auf Basis des Kinderzuschlags.
BAB, Gründungszuschuss & Einstiegsgeld
Hilfe bei Berufsausbildung und Existenzgründung
Für Auszubildende, deren Ausbildungsstätte nicht in der Nähe des Wohnortes liegt, stellt die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, eine Möglichkeit dar, trotz hoher Fahrtkosten den eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Im Bereich der Hilfen bei der Existenzgründung ist zu unterscheiden, aus welcher Situation heraus die Gründung erfolgt. Für Bezieher von Arbeitslosengeld erfolgt die Förderung durch den Gründungszuschuss. Bezieher von Arbeitslosengeld II ist der Zugang zu einer Förderung im Wege des Gründungszuschusses verwehrt. Hier kommt das sogenannte Einstiegsgeld als alternative Leistung in Betracht.