Häufig ist die persönliche Schuldensituation so außer Kontrolle geraten, dass der Versuch einer Regulierung in Eigenregie unmöglich ist. Dann sollte sich der Betroffene unbedingt an eine entsprechende Beratungsstelle wenden.
Wer bietet seriöse Schuldnerberatung?
Wohlfahrtsverbände, städtische und kommunale Einrichtungen sowie sonstige Dienstleister bieten für überschuldete Menschen entsprechende Beratung an. Bei der Auswahl der richtigen Schuldnerberatungsstelle sollte größte Aufmerksamkeit geübt werden, denn mittlerweile gibt es auch in diesem Bereich nicht wenige Anbieter, die die Hilflosigkeit von Überschuldeten zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil ausnutzen. Insbesondere wenn der Betroffene sich für eine private Schuldnerberatung entscheiden will, sollte er sich zuvor im Einzelnen darlegen lassen, was an Beratungskosten auf ihn zukommt. Unterlässt er diese Vorsichtsmaßregel, kann ihm nach der Beratung eine Rechnung drohen, die in keinem Verhältnis zur Beratungsleistung und dem zeitlichen Aufwand steht.
Nicht selten besteht die „Schuldnerberatung“ auch aus für den Mandanten nicht zielführenden Leistungen. Dies dürfte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Leistung allein darin besteht das über der Pfändungsfreigrenze des Mandanten liegende Einkommen gegen Gebühr auf die Gläubiger zu verteilen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Schuldnerberater mit zusätzlichen Dienstleistungen werben, die mit der eigentlichen Beratung gekoppelt werden sollen. Schlimmstenfalls werden Beratungssuchenden bei solchen Gelegenheiten vertragliche Leistungen wie Bausparverträge oder Versicherungspolicen untergeschoben. Gerade deshalb sollte ein an Schuldenberatung Interessierter sich grundsätzlich auch nicht zu Hausbesuchen durch private Berater überreden lassen. In jedem Fall sollte vor Inanspruchnahme der Dienste einer privaten Schuldnerberatung dessen Leumund überprüft werden.
Neben der oftmals sehr nützlichen Recherche im Internet empfiehlt sich hier immer ganz besonders eine Anfrage bei der örtlichen Verbraucherzentrale. Dort werden entsprechende Listen über zuverlässige und vertrauenswürdige private Schuldnerberater geführt.
Erste Wahl für eine solide und verlässliche Schuldnerberatung sind deshalb noch immer die staatlichen oder staatlich geförderten Schuldnerberatungsstellen. Sie arbeiten in der Regel eng mit weiteren behördlichen Einrichtungen zusammen und bieten dem Schuldner ein hohes Maß an Beratungsqualität. Die Kosten für die Beratung entsprechend dem Anlass und nehmen auf die eingeschränkten Möglichkeiten des Betroffenen Rücksicht. Einige Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bieten Schuldnerberatung vollkommen kostenfrei an.
Es ist daher insbesondere bei der Beratung durch gewerbliche Schuldnerberater dringend anzuraten nur solche Stellen hinzuzuziehen, die über eine gültige Anerkennung der zuständigen Landesbehörde nach § 305 I Nr. 1 InsO verfügen.Darüber hinaus kommt auch eine Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere geeignete Personen im Sinne des § 305 I Nr. 1 InsO in Betracht.
Ein Verzeichnis der Schuldberatungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, Städten, Kommunen und Verbraucherzentralen ist leicht über die Googlesuche zu finden.
Angebote zur Schuldnerberatung im Internet und in Zeitungen
Die oben genannten Risiken bei der Auswahl einer geeigneten Beratung im Schuldenfall realisieren sich besonders häufig, wenn Personen leichtfertig auf gut klingende Aussagen vertrauen, die in Zeitungsannoncen oder im Internet getroffen werden. Bei der Recherche im Internet ist auch im Hinblick auf Nutzererfahrungen in Foren oder ähnlichen Austauschplattformen Vorsicht geboten, denn nicht selten stammen diese „Erfahrungen“ nicht von tatsächlichen Nutzern sondern vom Anbieter selbst. Grundsätzlich ist zu sagen, dass seriöse Schuldnerberater auch ohne Werbung in Zeitungen oder im Internet ausreichend mit Mandanten versorgt sind, so dass bereits die Schaltung von entsprechenden Anzeigen beim Betroffenen ein gewisses Misstrauen im Hinblick auf die Seriosität der Dienstleistung wecken sollte.
Verbraucherinsolvenz
Ist eine geregelte Schuldentilgung ausgeschlossen, steht dem Überschuldeten noch der Weg in die Verbraucherinsolvenz, die auch Privatinsolvenz genannt wird, offen. Das Fernziel des Insolvenzverfahrens ist die Entschuldung des Betroffenen. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Betroffene bei dem für ihn zuständigen Amtsgericht stellen. Das Gericht verlangt aber immer den Nachweis, dass der Antragsteller zunächst die außergerichtliche Schuldenregulierung mit den Gläubigern in Form entsprechender Vergleichsverhandlungen vergeblich versucht hat. Erst wenn solche Einigungsbemühungen gescheitert sind, kann das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Hierzu wird ein Schuldenbereinigungsplan in Abstimmung mit den Gläubigern aufgestellt, der für den Schuldner bestimmte Zahlungsverpflichtungen festschreibt. Kommt der Schuldner diesen Verpflichtungen regelmäßig nach, wird ihm nach der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode von dem Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Der Betroffene ist damit schuldenfrei.
Wie schütze ich mich am besten vor Schulden?
Die wirksamste Prävention ist der Einsatz des gesunden Menschenverstandes. Wie sämtliche Bespiele zur Gefahr einer Ver- oder Überschuldung gezeigt haben, führen Gedankenlosigkeit und Leichtsinn sehr oft in Schulden. Dabei soll nicht übersehen werden, dass mitunter auch kaum vorhersehbare Risiken – wie Verlust des Arbeitsplatzes oder eine plötzliche Erkrankung – einen Menschen aus der Bahn werfen können. Dieses Risiko kann sich jederzeit realisieren, und vor ihm ist letztlich auch niemand geschützt. Jenseits dessen aber gilt, dass ein gesundes Misstrauen und ein kritischer Geist die beste Versicherung gegen Schulden darstellen.
Vor Abschluss irgendwelcher Verträge sollte deshalb immer die Prüfung stehen, ob die damit übernommenen Verpflichtungen auch zu tragen sind. Dabei sollte vorsichtigerweise stets von der ungünstigsten Entwicklung ausgegangen werden. Nur wenn auch unter Annahme solcher ungünstiger Bedingungen die Finanzierbarkeit gewährleistet erscheint, sollte der Verbraucher sich auch tatsächlich zum Vertragsschluss entscheiden.