Die bargeldlose Bezahlfunktion der Kreditkarte hat schon etliche Menschen in die Schulden gebracht, weil sie von dieser Funktion leichtfertig Gebrauch gemacht haben, ohne die Folgen zu bedenken. Die Möglichkeit einer Kreditierung von Zahlungsverbindlichkeiten an Kassen von Tankstellen, Supermärkten und Lokalen ist dabei für viele Kartenbesitzer verführerisch. Sie übersehen aber oft, dass sie für diesen Zahlungsaufschub teilweise außerordentlich hohe Zinsen zahlen müssen. Diese bewegen sich in einer Spanne zwischen 15% und deutlich über 20%. Je nach vereinbartem Abrechnungsintervall können sich auf diese Weise schnell hohe Außenstände ansammeln. Zwar erfolgt die Abbuchung der Kreditkartenumsätze gewöhnlich einmal im Monat vom Girokonto des Kartenbesitzers. Es besteht aber auch die Möglichkeit, großzügigere Fälligkeitstermine vertraglich zu vereinbaren. Das kommt sehr vielen Anbietern gelegen, denn der erwirtschaftete Zinsgewinn ist für sie dann umso größer.
Ganz besonders riskant ist der unbedachte Einsatz so genannter Revolving-Kreditkarten, von denen Verbraucherverbände strikt abraten. Bei diesem Kartentyp ist die Gefahr einer raschen Überschuldung extrem hoch, denn der Kartenbesitzer zahlt monatlich nur einen bestimmten Teilbetrag auf die aufgelaufenen Verbindlichkeiten zurück. Die Restschuld verbleibt auf dem Kreditkartenkonto und wird mit Zinssätzen von über 20% verzinst. Sorgloser und bequemer Umgang mit der Kreditkarte kann unter solchen Bedingungen innerhalb kurzer Zeit zu extrem hohen Rückständen führen.
Vorbeugung gegen Schulden durch Kreditkarten
Kreditkarten sollten stets mit Augenmaß eingesetzt werden, denn wer sich verleiten lässt, die Bezahlfunktion ständig in Anspruch zu nehmen, muss hierfür hohe Zinsen zahlen. Besonders fatal kann sich das bei Kartenbesitzern auswirken, die trotz fehlender Kontodeckung Umsätze tätigen. Können die Beträge bei Rechnungsstellung nicht vom Girokonto abgebucht werden, summieren sich zu den ohnehin beträchtlichen Kreditkartenzinsen zusätzliche Verzugszinsen. Ein verantwortungsvoller Karteneinsatz macht daher nur dann Sinn, wenn die entsprechende Kontodeckung besteht.
Revolving-Karten sollten grundsätzlich gemieden werden, denn sie sind so konstruiert, dass sie gerade für sorglose Kartenbesitzer ein noch höheres Maß an Bequemlichkeit verschaffen, als dies schon bei der üblichen Kreditkarte der Fall ist. Diese Bequemlichkeit muss allerdings sehr teuer bezahlt werden, und wer bei dieser Karte die Kostenkontrolle verliert, kann schnell in die Schuldenfalle tappen.