Grundlagen für die Berechnung ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen und die Zahl der Personen, gegenüber denen der Gläubiger zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist. Näheres hierzu erfahren Sie im Artikel zur Berechnung der Pfändungsfreigrenze.
RECHNER WIRD GELADEN
Bitte beachten Sie ferner, dass die hier errechnete Pfändungsfreigrenze für die Vollstreckung zur Befriedigung von Unterhaltsforderungen keine Gültigkeit hat.