Auch die Lohnpfändung ist eine Form der Forderungspfändung, bei der einem Dritten durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgegeben wird, nicht an den Schuldner Zahlung zu erbringen. Der Dritte ist in diesem Fall nicht die Bank, sondern der Arbeitgeber.
Dabei wird dem Arbeitgeber zunächst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Dem Arbeitgeber (Drittschuldner) wird mit dem Beschluss aufgegeben, den Arbeitslohn nicht an den Arbeitnehmer (Schuldner) auszuzahlen.
Wie bei der Kontopfändung haben von der Lohnpfändung Betroffene die Möglichkeit, den Lohnpfändungsbeschluss bei dem Vollstreckungsgericht überprüfen zu lassen. Zeigt sich dabei, dass die gesetzlichen Pfändungsfreibeträge nicht angemessen berücksichtigt wurden, kann das Gericht den Pfändungsbeschluss abändern oder auch ganz aufheben.
Gefahr der Kündigung aufgrund einer Lohnpfändung
Häufige Lohnpfändungen sind für den Betroffenen fast immer mit der konkreten Gefahr eines Arbeitsplatzverlustes verbunden, denn der für den Arbeitgeber mit einer Lohnpfändung verbundene Verwaltungsaufwand wird von diesem oft nur ungern in Kauf genommen.