Kontoeröffnung

Um ein Girokonto eröffnen zu können, müssen beim Interessenten bestimmte Voraussetzungen vorliegen. So ist die Eröffnung eines Girokontos zunächst unbeschränkt geschäftsfähigen und damit volljährigen Personen vorbehalten. Allerdings besteht auch für Jugendliche die Möglichkeit, mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, dies sind in der Regel die Erziehungsberechtigten, ein Girokonto zu eröffnen.

Legitimationsprüfung

In jedem Fall ist die Bank, bei der das Girokonto eröffnet werden soll, verpflichtet die Identität des Antragstellers zu prüfen. Diese sogenannte Legitimationsprüfung ergibt sich aus den Grundsätzen der Kontenklarheit und Kontenwahrheit nach § 154 AO und soll verhindern, dass Konten auf einen falschen oder erfundenen Namen eröffnet werden können.

Sofern die Kontoeröffnung bei einer Filialbank vollzogen wird, hat der Antragsteller daher seines gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Soll die Kontoeröffnung online über das Internet, beispielsweise bei einer Direktbank erfolgen, wird die erforderliche Legitimationsprüfung im Wege des sogenannten Post-Ident-Verfahrens vorgenommen. Hierbei füllt der Antragsteller die notwendigen Formulare direkt am heimischen Computer aus und begibt sich anschließend mit den unterschriebenen Schriftstücken zu einer Filiale der Deutschen Post.

Der Mitarbeiter vor Ort dokumentiert nun anhand des vorzulegenden Ausweisdokuments die Personalien des Antragstellers auf dem sogenannten Post-Ident-Coupon, der anschließend in Anwesenheit des Postmitarbeiters vom Antragsteller zu unterschreiben ist. Der Post-Ident-Coupon wird nun gemeinsam mit den ausgedruckten Unterlagen zur Kontoeröffnung an die entsprechende Bank gesendet. Diese wird dann nach erfolgreicher Überprüfung der Legitimation des Antragstellers und gegebenenfalls sonstiger notwendiger Voraussetzungen das gewünschte Girokonto eröffnen.