Guthabenkonto für Jedermann
Girokonto bei negativer Bonität
Wer Probleme hat, ein Girokonto zu eröffnen, kann sich gegenüber privaten Banken auf die Vereinbarung „Girokonto für Jedermann“ der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) berufen und versuchen, so die Bank zur Eröffnung eines Girokontos zu bewegen.
Seit Ende 2012 verpflichten sich die deutschen Sparkassen mit ihrem „Bürgerkonto“ zudem über die Regelungen der ZKA-Richtlinie hinaus zur Bereitstellung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Man sollte in jedem Fall nicht zu schnell aufgeben, hat man doch heute eine enorme Auswahl an verschiedenen Direktbanken oder Filialbanken.
Schutz vor Kontopfändung
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Seit 2012 muss ein Girokonto als Pfändungsschutzkonto geführt werden, um den Pfändungsfreibetrag im Falle einer Kontopfändung wirksam zu schützen.
Die Höhe des persönlichen Pfändungsfreibetrags können kann mit Hilfe der Pfändungstabelle abgelesen oder mit dem Pfändungsrechner berechnet werden.
Ordentliche Kontoführung
Nachdem man die Kosten und Gebühren der verschiedenen Banken sowohl verglichen als auch bei der täglichen Nutzung im Auge hat, sollte man auf eine ordentliche Kontoführung achten. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen richtet man am besten das Lastschriftverfahren ein und sorgt für eine stets ausreichende Kontodeckung.
Sofern bei einer Überschuldung ein normales Girokonto dauerhaft gepfändet wird, droht im schlimmsten Fall eine Kontokündigung durch die Bank.
Kosten sparen beim Online Banking
Die hohen Betriebskosten der Filialbanken werden selbstverständlich an die Kunden weitergegeben. Direktbanken/Onlinebanken arbeiten da wesentlich günstiger, so dass Kunden Geld sparen können. Vor allem gibt es viele Anleitungen und Tipps im Netz, sofern man ggf. Probleme beim ING Online Banking hat.
Auch wenn man z.B. eine Überweisung zurückholen muss, kann man sich in Zeiten des Internets einfach online informieren.