Das Investieren in den Bitcoin ist heutzutage nicht mehr so schwer wie noch vor einigen Jahren. Im Forextb Test wird zudem gezeigt, welche Trading Broker einem zur Verfügung stehen. Die Trading-Broker dienen als Plattform zum Handeln und Investieren in den Kryptomarkt. Somit sollen diese die Handhabung in dem – damals eher komplexen Bereich – simplifizieren.
Wie wird der Bitcoin versteuert?
Hatte man vor einem Monat in den Bitcoin investiert, so kann man sich nun über große Gewinne erzielen. Der Bitcoin hatte nämlich einen rasanten Sprint hingelegt. Wer zu spät kam, musste auf hohe Gewinne verzichten. Von 26.000 Euro stieg der Bitcoin binnen weniger Wochen auf über 56.000 Euro. Man konnte sein Geld somit mehr als verdoppeln. Als ALG1 Zuverdienst wäre ein Investment somit eine interessante Sache gewesen. Doch wie sieht es beim Versteuern der Gewinne aus? Hier gibt es für alle Anleger relativ gute Nachrichten. Da der Bitcoin nicht als Währung, sondern als privates Veräußerungsgeschäft gilt, muss man hierbei keine Abgeltungssteuer zahlen. Wenn also mit dem Verkauf Gewinne erzielt werden, müssen diese dem Amt gemeldet werden. Die Gewinne unterliegen somit dem persönlichen Steuersatz. Dies kann somit auch bei Hartz 4 interessant sein.
Mit Hartz 4 in Kryptowährungen investieren
Wer glaubt, dass man mit Hartz 4 und den gegeben Hartz 4 Sätzen nicht in Kryptowährungen investieren kann, irrt. Zwar ist dies nicht ganz einfach, da zu einem Investment ein größeres finanzielles Polster gebildet werden muss, was aber letztlich nur eine Bedingung darstellt. Die Rücklagen müssen ebenfalls dem Arbeitsamt gemeldet werden. Ähnlich wie bei einem 450 Euro Job gibt es beim Investieren in Kryptowährungen Möglichkeiten um Geld dazu zu verdienen, ohne dabei den Hartz 4 Satz zu beeinflussen. Da oftmals nur kleinere Zuverdienste im Raum stehen, sind diese nicht problematisch. Auch vor der Steuer muss man nicht zwingend Angst haben. So sind Gewinne unter Umständen sogar komplett steuerfrei. Dies gilt, wenn man Bitcoins über ein Jahr im Besitz hatte, bevor man diese final abstößt. Ebenso gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Ist der Gewinn jedoch darüber, so muss der komplette Betrag beim Finanzamt gemeldet und letztlich auch versteuert werden.