Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ zufolge kommt eine Anhebung der ALG II Regelsätze infolge der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Neuberechnung durchaus in Betracht.
Angeblich zeigt die bisherige Auswertung der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe in Haushalten mit geringen Einkommen, dass der Regelsatz auf 400 Euro steigen könnte. Eine Entscheidung über die zukünftige Höhe der Regelsätze steht allerdings noch aus. Ein Regierungssprecher ließ verlauten, dass man sich „noch nicht entschieden“ habe.
Die vorläugigen Berechnungen würden jedoch auch darauf hindeuten, dass von einer Erhöhung der Geldleistungen für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eher nicht zu auszugehen ist. Vielmehr sollen den Kindern sogenannte Teilhabe- und Bildungsgutscheine zukommen.
Nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgber bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung geschaffen haben.