Derzeit sieht der Hartz 4 Regelsatz vor, dass lediglich 2,55 Euro pro Monat für Schulbücher und Co. veranschlagt werden. Dies klingt nicht nur in der Theorie nach sehr wenig Geld für Hartz 4 Empfänger. Auch die Praxis zeigte jüngst, dass an den Stellschrauben noch gedreht werden muss. Im Fall einer Berufsschülerin musste diese sich ein elektronisches Wörterbuch zulegen. Das Wörterbuch des Typs Casio EW-G 570 C kostete 138,95 Euro. Ausgaben, die sich die Berufsschülerin de facto kaum leisten konnte. Dennoch lehnte man den Antrag auf Mehrbedarf seitens des Jobcenters ab.
Gericht macht dem Jobcenter Druck
Nachdem der Antrag der Berufsschülerin vom Jobcenter abgelehnt worden ist, zog man kurzerhand vor Gericht. Hier fand man auch Genugtuung, da das Sozialgericht Oldenburg sehr schnell Partei für die Klägerin ergriff. Man forderte das Jobcenter dazu auf, die Kosten in Höhe von 138,95 Euro zu übernehmen. Vielmehr sei der Hartz 4 Satz, der lediglich 2,55 Euro pro Monat für Schulbücher vorsieht, für komplett weltfremd. Der Hartz 4 Satz bezieht sich dabei auf Schüler im Alter von 14 bis 18 Jahre.
Richter nimmt Bezug auf Hartz 4 Satz
Ebenso kritisierte der Richter des Gerichts Oldenburg die Bedarfspauschaule. Das Mädchen bekam diese nämlich wie geplant in zwei Raten. Hierbei waren 100 Euro für das erste Halbjahr und 50 Euro für das zweite Halbjahr vorgesehen. Diese Gelder seien jedoch nicht für Schulbücher gedacht. Hierzu müsse man die 2,55 Euro Pauschale im Regelsatz einbeziehen, die somit de facto sich auf 30,60 im Jahr beläuft. Schulbücher sind existenziell wichtig und sollten ij Zukunft besser vom Jobcenter einkalkuliert werden. Somit sei das Jobcenter dazu aufgefordert, bei fehlender Lernmittelfreiheit die Kosten zu übernehmen. Ob sich nun im Hartz 4 Regelsatz etwas ändert bleibt abzuwarten. Die Hartz 4 Erhöhung 2022 hat dies bisher noch nicht vorgesehen.