Das Bundesarbeitsministerium dementiert Medienberichte, nach denen die Koalition aus CDU und FDP Hartz IV Empfänger, die Mitglied einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind, zwangsweise in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) überführen will.
Die ALG II Träger zahlen für PKV Mitglieder den selben Betrag in Höhe von 126 Euro pro Monat wie für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Differenz zum Basistarif der privaten Krankenversicherung (derzeit 290 Euro pro Monat) müssen die betroffenen Personen nach Ansicht der ALG II Träger oftmals selbst übernehmen.
Gegen diese Praxis gab es in der Vergangenheit zahlreiche Klagen vor den Sozialgerichten, die teilweise zu Gunsten der Betroffenen entschieden und damit die ALG II Träger zur Übernahme der Differenz verpflichteten.
Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Koalition aus CDU und FDP einer in Zukunft anstehenden Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in dieser Frage zuvorkommen möchte, indem man Hartz IV Empfänger aus der privaten Krankenversicherung in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung abdrängt. Eine positive Entscheidung des Bundessozialgerichts würde zum einen zu Mehrkosten auf Seiten der ALG II Träger führen, birgt aber darüber hinaus auch die Gefahr, dass die gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls einen kostendeckenden Beitrag von den ARGEN und Jobcentern fordern.
Als Alternative wäre zudem ein eigener PKV-Tarif für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II denkbar, der ebenfalls nur 126 Euro pro Monat kostet.