Die Große Koalition hat eine Einigung erzielt, um ältere Hartz-IV-Bezieher vor der Zwangsverrentung zu schützen. Demnach sollen Betroffene nicht vor dem Alter von 63 Jahren gezwungen werden können, vorzeitig und mit Abschlägen in Rente zu gehen.
Damit konnte die Koalition nun einen monatelangen Streit um die so genannte 58er-Regelung beenden. Diese Regelung läuft im kommenden Jahr aus. Durch die Regelung wurden Arbeitslosengeld-II-Bezieher bislang davor geschützt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Abschlägen eine Rente beantragen zu müssen. Ab dem kommenden Jahr hätten neue Hartz-IV-Bezieher ab 62 Jahren auf eine vorzeitige Rente verwiesen werden können. Die Linksfraktion und die Grünen hatten dies seit mehreren Monaten zum Thema gemacht und warfen der Koalition vor, sie wolle die Betroffenen vorzeitig in die Rente zwingen.
Kurt Beck, SPD-Chef, erklärte am Donnerstag, dass man noch in diesem Jahr eine gesetzliche Grundlage schaffen wolle. So könne die getroffene Vereinbarung voraussichtlich schon zum 1. Januar in Kraft treten, so Beck. Aus sozialdemokratischer Sicht handele es sich bei dieser Einigung um einen großen Erfolg. Der Erfolg sei schlussendlich dank der zahlreichen Gespräche zustande gekommen.
Zukünftig können sich alle Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 58 Jahren als “nicht mehr arbeitssuchend“ melden und dennoch staatliche Unterstützung erhalten, sofern ihnen nicht innerhalb von einer Frist von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann, erläuterte Beck.
Kritik kam von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS). KOS wertete die Einigung zwischen den Arbeitsmarktexperten der Koalition als unzureichend. Der Kompromiss verringere zwar die Zahl der Betroffenen, wie man erklärte, allerdings löse es das Problem an sich nicht. Denn die 63- und 64-Jährigen seien weiterhin von der Zwangsrente und von Rentenabschlägen von bis zu 7,2 Prozent bedroht.
Die Zahl der Betroffenen selbst ist dagegen nur sehr schwer einzuschätzen. Die Regelung betrifft nämlich nur Ältere, die 2008 neu in das Hartz-IV-System hineinkommen. Für die bisherigen Arbeitslosengeld-II-Bezieher ändert sich durch den Vertrauensschutz nichts.