Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem eine Ausweitung der Elternzeit auf eine Großelternzeit erfolgen würde.
Hiernach stünde den Großeltern zwar kein Anspruch auf direkten finanziellen Ausgleich zu, jedoch könnten sie bis zu drei Jahre lang relativ problemlos aus ihrem Job aussteigen. Der Gesetzentwurf sieht insoweit vor, den Großeltern einen Anspruch auf berufliche Freistellung und Kündigungsschutz in dieser Zeit zu gewähren.
Beim Koalitionspartner FDP löste Schröders Vorhaben wenig überraschend keine Jubelgesänge aus. „Die Finanzierbarkeit und der bürokratische Aufwand sowie die Kosten für Arbeitgeber sind nicht geklärt“, wird FDP-Familienpolitikerin Miriam Gruß zitiert. Dringender als eine Großelternzeit sei ihren Worten nach eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft.