Das Bundesarbeitsministerium hat eine Zahlenpanne im Gesetzentwurf für die Neuberechnung der ALG II Regelsätze zugegeben. Demnach hätten sich bei den Einzelposten „Nachrichtenübermittlung“ und „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ gewisse Fehler eingeschlichen.
Einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ zufolge werden für die „Nachrichtenübermittlung“ (das heißt Telefon, Post sowie Internet) in einer Tabelle 39,96 Euro aufgeführt. Jener Betrag gilt allerdings für „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“. Für „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ wiederum werden an einer anderen Stelle die für Telefon, Post und Internet angedachten 31,96 Euro ausgewiesen.
„Offensichtlich hat sich die Koalition die Zahlen zurechtgerüttelt“, erklärte SPD-Politikerin Elke Ferner gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Ihrer Meinung nach bringe der Gesetzentwurf mehr Zahlenwirrwarr als Transparenz.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bekannte, dass es in der Begründung zum Gesetzestext „bei der Übertragung von Werten aus einer Excel-Tabelle in ein Word-Dokument einen Zahlendreher“ gegeben habe. „Das ist sehr ärgerlich und darf nicht passieren“, fügte er hinzu.