Aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.06.2010 geht hervor, dass durch die Ehe verursachte psychische Probleme für sich allein keinen unbefristeten Unterhaltsanspruch begründen (Az.: XII ZR 9/09).
Im Streitfall ging es um eine Frau, die als Folge der Ehekrise und Trennung psychisch erkrankte. Sie vetrat die Auffassung, dass ihr ein ehebedingter Nachteil entstanden sei, weswegen die Befristung der
Unterhaltsleistungen nicht in Betracht käme. Ihr Ex-Partner sah dies anders und klagte.
Der BGH kam zum Ergebnis, dass eine durch die Trennung ausgelöste Psychose für sich genommen keinen ehebedingten Nachteil darstellt. Ein den Richtern vorliegendes psychiatrisches Gutachten zufolge seien die Wurzeln der Krankheit vielmehr in der Kindheit zu verorten.
Das Kammergericht Berlin müsse daher entscheiden, ob im konkreten Fall eine Befristung der Unterhaltsleistungen möglich ist oder nicht.