Zahlreiche deutsche Staatsbürger befinden sich heutzutage in Situationen, in denen sie staatliche Unterstützung in Form von Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen.
Vor allem Familien mit Kindern werden häufig vom Staat unterstützt. Dabei können vor allem Familien von einer Förderung profitieren. Der Staat bietet umfangreiche familienbezogene Leistungen an.
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld für junge Mütter
Zu den drei Sozialleistungen, die am meisten in Anspruch genommen werden, zählen der Mutterschutz und das damit verbundene Mutterschaftsgeld. Werdende Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf Mutterschutz. Um diese Förderung zu erhalten, muss die Schwangere ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Das Mutterschaftsgeld wird für den Zeitraum beginnend sechs Wochen vor der Geburt bis zu acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Die Höhe der Zuwendungen sind allerdings vom Nettogehalt abhängig, wobei maximal 390 Euro monatlich vom Staat übernommen wird. Die restliche Summe muss der Arbeitgeber bezahlen.
Kindergeld als Unterstützung für Familien
Eine Frau, die nicht über eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse verfügt, beispielsweise eine Hausfrau, die in der Familienversicherung mitversichert ist, kann beim Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld beantragen. Dabei erhält sie allerdings lediglich 210 Euro monatlich. Beamtinnen bekommen auch während des Mutterschutzes ihre Bezüge und haben deshalb keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. In Deutschland sind inzwischen zahlreiche Familien auf das Kindergeld angewiesen, um die Versorgung ihrer Familie sicherzustellen. Eltern steht in den ersten 18 Lebensjahren ihrer Kinder ebenfalls Kindergeld zu. Dieses wird unabhängig vom Einkommen der Familie gezahlt. Demnach überweist der Staat für die ersten beiden Kinder einer Familie jeweils 184 Euro monatlich, während für das dritte Kind 190 Euro gezahlt werden. Für jedes weitere Kind erhalten die Eltern monatlich 215 Euro. Alleinerziehende Mütter müssen für alle Kosten selbst aufkommen. Deshalb profitieren sie zusätzlich vom jährlichen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro.
Elterngeld zählt zu den bekanntesten Sozialleistungen
Das Elterngeld zählt zu den bekanntesten Sozialleistungen in Deutschland. Anspruch auf staatliche Leistungen haben alle Arbeitnehmerinnen, die nach der Geburt ihres Kindes weniger als 30 Wochenstunden arbeiten. Maximal wird dabei eine Summe in Höhe von 1.800 Euro bezahlt, wobei der genaue Betrag vom letzten Nettoeinkommen vor der Geburt abhängt. Mütter, die vor der Geburt keine Berufstätigkeit ausübten, erhalten eine monatliche Unterstützung von maximal 300 Euro. Um Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern ihre Kinder selbst erziehen und betreuen und gemeinsam mit ihnen in einem Haushalt leben. Mit dem Elterngeld sollen eventuelle Verdienstausfälle ausgeglichen werden. Der Staat fördert damit gezielt die Betreuung der Kinder durch deren Eltern. Ab der Geburt des Kindes können Eltern während 14 Monaten Basiselterngeld erhalten.
Für viele reichen das monatliche Einkommen trotzdem nicht
Trotz aller Fördermaßnahmen können viele Familien ihren Lebensunterhalt nicht oder unzureichend bestreiten. Zahlreiche Arbeitnehmer sind auf einen Kredit angewiesen, um zeitweilige Mindereinnahmen zu überbrücken. Sinnvoller ist es jedoch, die laufenden Kosten zu senken – jedenfalls sofern nicht kurzfristig Mehreinnahmen zu erwarten sind. Eine dauerhafte Fremdfinanzierung von laufenden Kosten, die höher als die Einnahmen sind ist wirtschaftlich nicht sinnvoll und führt in die Schuldenfalle.
Sofern dennoch auf einen Kredit zurückgegriffen werden soll, lohnt es sich, vor der Kreditaufnahme verschiedene Anbieter zu vergleichen.
Langfristig ist eine Finanzierung aus Arbeitseinkommen jedoch wirtschaftlich unumgänglich. Um auch einer Arbeit nachgehen zu können, benötigen Familien eine Kinderbetreuung. Seit August 2013 wird ihnen für ihre Kinder ein Platz in der Kita garantiert. Die Realität sieht allerdings oft anders aus und lange Wartefristen stellen immer noch eher die Regel als eine Ausnahme dar.