Aus zwei Urteilen des Sozialgerichts Wiesbaden (SG) vom 29.05.2012 geht hervor, dass stillende Mütter keinen Anspruch auf zusätzliche Hartz IV-Leistungen haben.
In den beiden Fällen, die unter dem Aktenzeichen S 16 AS 581/11 verhandelt wurden, forderten zwei ALG II beziehende Mütter einen Mehrbedarf für die Stillzeit ihrer Kinder ein. Sie begründeten dies mit ihrem um rund etwa 500 – 600 kcal erhöhten Kalorienbedarf. Schließlich sehe das Gesetz in der Schwangerschaft einen Mehrbedarf als gegeben an, obgleich in jenem Zeitraum nur ein erhöhter Kalorienbedarf von etwa 250 kcal bestehen würde.
Das SG folgte der Argumentation allerdings nicht. So sei ein über den Pauschalbetrag des Regelbedarfs hinausgehender Mehrbedarf zu verneinen, weil die über die in § 21 SGB II genannten Fälle hinaus eben keine Besonderheiten berücksichtigt werden müssten. Ferner liege auch keine Krankheit vor, welche die Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach sich ziehen würde.