Eltern, die nach mehr als zwei Jahren Elternzeit ein weiteres Kind bekommen, müssen beim Elterngeld unter Umständen mit dem Basissatz von 300 Euro pro Monat rechnen. Dies geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor (Az.: B 10 EG 1/08 Rund B 10 EG 2/08 R).
Im konkreten Fall forderten zwei ursprünglich gut verdienende Mütter, dass auch das Elterngeld für ihre nach jeweils mehr als zwei Jahren geborenen zweiten Kinder gemäß ihrem ursprünglichen Einkommen berechnet wird. Vor der Geburt ihres zweiten Kindes hatten sie kaum noch Einkommen bezogen und wurden dementsprechend niedrig eingestuft. Die Behörden gestanden ihnen lediglich den Basissatz in Höhe von 300 Euro zu.
Laut dem Gesetzestext wird die Höhe des Elterngeldes allerdings nach dem durchschnittlichen Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Dieser Gesetzeswortlaut sei nach Auffassung des BSG eindeutig und erschließe sich einer weitergehenden Auslegung. Das ursprüngliche Einkommen vor dem ersten Kind fließe folglich nicht mehr in die Berechnung ein.