Nach Informationen von Deutschlands größter Boulevardzeitung sollen Bezieher von Leistungen im Sinnes des SGB II und Personen, die mit einem Leistungsbezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und selbst keine Transferleistungen erhalten, stärker kontrolliert werden.
So sollen etwa automatisierte Datenabgleiche mit Behörden wie dem Bundeszentralamt für Steuern oder der Rentenversicherungsanstalt nicht mehr vierteljährlich, sondern nunmehr einmal pro Monat durchgeführt werden. Dem Wortlaut einer dementsprechenden internen BA-Weisung zufolge sei diese höhere Prüffrequenz insbesondere bei den mit ALG II Beziehern in einem Haushalt lebenden Personen vonnöten, da „deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen beim Leistungsempfänger zu berücksichtigen sind.“
Eine BA-Sprecherin erklärte in diesem Zusammenhang, dass lediglich die fachliche Weisung konkretisiert worden sei und sich die Praxis defacto gar nicht ändern würde. Schließlich hätten die Regeln zur Bedarfsgemeinschaft schon vorher Gültigkeit gehabt. Es handele sich vielmehr um die Konkretisierung der entsprechenden fachlichen Weisung an die jeweils zuständigen Jobcenter. „Es hat auch schon bisher ein Datenabgleich mit anderen Sozialversicherungsträgen stattgefunden, auch bezüglich Personen, die zwar in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keine Grundsicherungsleistungen beziehen“, stellte die BA-Vertreterin klar.