Einem am 14.01.2016 ergangenen Urteil des Sozialgerichts Stuttgart (SG) zufolge steht einem an periodisch auftretenden hypokaliämischen Lähmungen (innerhalb von Minuten oder Stunden auftretende Lähmung von Armen, Beinen, Hüfte usw.) leidenden ALG II Empfänger kein Mehrbedarf aufgrund kostenaufwendiger Ernährung zu.
Im unter dem Aktenzeichen S 21 AS 3791/13 verhandelten Fall wehrte sich ein an hypokaliämischen Lähmungen leidender Hilfebedürftiger gegen die Entscheidung seines für ihn zuständigen Leistungsträgers, nach der ihm trotz seiner Erkrankung kein Mehrbedarf aufgrund kostenaufwendiger Ernährung in Form von kohlenhydrat- und natriumarmer Nahrung zu gewähren sei.
Das SG stellte sich jedoch auf die Seite der Behörde. Laut dem Urteilstenor würden zur Zeit keine evidenzbasierten, randomisierten Daten existieren, mit deren Hilfe der wissenschaftliche Nachweis gelänge, dass im Falle einer periodisch auftretenden hypokaliämischen Lähmung eine kostenaufwändigere Ernährung in Form einer kohlenhydrat- und natriumarmen Kost als notwendig anzusehen ist.