Nach einem Bericht der Bildzeitung könnte laut internen Berichten aus dem Bundesfinanzministerium und dem Bundessozialministerium eine Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes um 10 Euro pro Monat zum 01.01.2011 erfolgen.
Dies entspräche einer Steigerung um 2,7%. Seit der letzten Neuregelung der Regelsätze ist deren Höhe nicht mehr an die Rentenentwicklung sondern an die Entwicklung der Nettolöhne gekoppelt. Hieraus ergäbe sich eine Steigerung des Regelsatzes um etwa sieben Euro. Hinzu käme die bereits vor geraumer Zeit beschlossene Erhöhung um drei Euro, die ab Beginn des Jahres 2012 in Kraft treten soll.
Abgeleitet aus dem Regelsatz in Höhe von 374 Euro für volljährige Alleinstehende Bezieher von Leistungen nach dem SGB II würde sich ein Regelsatz in Höhe von 336 Euro (90%) volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft ergeben. Die Regelsätze für in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder werden ebenfalls prozentual abgeleitet und würden entsprechend erhöht.