Am vergangenen Freitag hat Bundespräsident Christian Wulff (CDU) das Gesetz zur Neuregelung von Hartz IV unterzeichnet. Sobald die Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, tritt das Regelwerk endgültig in Kraft.
Die Anhebung des ALG II Regelsatzes auf 364 Euro gilt rückwirkend zum 1. Januar 2011. Mit der Überweisung zum 31. März bekommen die Betroffenen ein letztes Mal den alten Satz, jedoch wird mittels einer zweiten Überweisung der ausstehende Betrag für die Monate Januar bis April in Höhe von 20 Euro gezahlt. Zum 1. Januar 2012 wird der Regelsatz definitiv ein weiteres Mal um 3 Euro erhöht, wobei dieser Betrag infolge der vorgesehenen Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung auch noch höher ausfallen kann.
Fraglich ist nach wie vor, ob tatsächlich alle Kommunen in der Lage sind, die im Bildungspaket enthaltenden Leistungen in der Praxis zu gewährleisten.