Der sozialpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, gab am vergangenen Freitag zusammen mit seinem FDP-Pendant Heinrich Kolb die Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro bekannt.
„Die Anhebung ist ein Beitrag zum Inflationsausgleich“, erklärten die beiden Politiker in ihrer Stellungnahme. Die Regierungskoalition gehe allerdings davon aus, dass infolge der Neuregelung nicht mit einer Ausweitung bei der Anzahl der Minijobs gerechnet werden müsse. So entstünden schließlich die Mehrzahl der Beschäftigungsverhältnisse heute voll sozialversicherungspflichtig.
„Minijobber sind künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert und können damit unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen“, fügten sie hinzu.
Die sogenannten Midijobber profitieren von den Beschlüssen gleichermaßen. Auch ihre Verdienstgrenze steigt um 50 von derzeit 800 auf 850 Euro.