Die Koalition berät zurzeit über eine Anschlussregelung, um die “Zwangsverrentung“ Arbeitsloser nach dem Wegfall der so genanten 58er-Regelung zu stoppen.
Wie die “Passauer Neue Presse“ berichtet sei ein Kompromissvorschlag, der von den Vizefraktionsvorsitzenden Ludwig Stiegler (SPD) und Laurenz Meyer (CDU) vorgestellt wurde, jedoch in der Union umstritten. Der Kompromissvorschlag sieht vor, den Betroffenen zumindest bis zum 63. Lebensjahr Arbeitslosengeld II zu ermöglichen, anstelle der Rente mit Abschlägen.
Demnach sollen Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht automatisch zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Abschlägen in de Rente gehen müssen. Erst mit dem 63. Lebensjahr würden die Betroffenen auf den Vorrang der Rente verwiesen.
Die 58er Regelung läuft zum 31. Dezember aus. Die Regelung sah vor, dass Arbeitslose ab 58 Jahren Leistungen beziehen können, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen zu müssen. Allerdings mussten sich diese aber dazu verpflichten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente zu gehen und zwar ohne Abschläge.