Gemäß einer Mitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) benötigen 636.000 Alleinerziehende zur Sicherung des Existenzminimums staatliche Leistungen im Sinne des SGB II.
Dies entspricht einer Quote von 41 Prozent, wovon allerdings laut DGB jeder Dritte ein sogenannter Aufstocker sei. Bei jenen voll oder in Teilzeit arbeitenden Alleinerziehenden reicht der Lohn nicht zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfes aus, weswegen zusätzlich auf das ALG II zurückgergriffen wird.
Nach Worten des DGB-Vorstandsmitglieds Annelie Buntenbach bleibe die Situation für Alleinerziehende weiterhin prekär, obwohl die Erwerbslosigkeit dieser Personengruppe entgegen dem allgemeinen Trend gesunken sei. Die Gewerkschaft beruft sich in diesem Zusammenhang auf Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA).