Ab dem 01. Juli 2011 gelten neue, höhere Pfändungsfreibeträge gemäß § 850c Zivilprozessordnung (ZPO), die unter anderem in einer neuen Pfändungstabelle 2011 Niederschlag finden.
Die Anpassung ergibt sich aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 (PfändfreiGrBek 2011), die am 09.05.2011 ausgefertigt und verkündet wurde (Bundesgesetzblatt I Seite 825, Nr. 22).
Ab dem 1. Juli 2011 ist demnach Arbeitseinkommen unpfändbar, wenn es nicht mehr als 1.028,89 Euro statt bisher 985,15 Euro monatlich (oder 236,79 Euro statt bisher 226,72 Euro wöchentlich oder 47,36 Euro statt bisher 45,34 Euro täglich) beträgt.
Ebenfalls angepasst werden Pfändungsfreibeträge nach § 850c I 1 ZPO für Personen, die Verwandten, Eltern oder (früheren) Lebenspartnern zum Unterhalt verpflichtet sind.
Bei der Anpassung der Pfändungsfreibeträge bzw. der Pfändungstabelle handelt es sich um die erste Erhöhung seit Juli 2005. Grundsätzlich erfolgt die Anpassung der Pfändungsfreibeträge jeweils zum 01. Juli jedes zweiten Jahres. In den Jahren 2007 und 2009 wurden jedoch lediglich die bereits seit 2005 bestehenden Pfändungsfreibeträge durch die jeweilige Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung bestätigt.
Als Alternative zur Pfändungstabelle können Sie auch unseren Pfändungsrechner nutzen, um ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag zu berechnen.