Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten von einem Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, nach dem der Anspruch auf Leistungen im Sinne des SGB II und SGB IV für EU-Bürger deutlich eingeschränkt werden soll.
Jener Personenkreis solle nur noch dann anspruchsberechtigt sein, falls einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet nachgegangen wird oder bereits durch zurückliegende Tätigkeiten ein Anspruch aus der Sozialversicherung besteht.
Gleichzeitig sehe der Gesetzentwurf einen neuen Anspruch für EU-Bürger auf einmalige Überbrückungsleistungen vor, welche maximal für vier Wochen den unmittelbaren Bedarf an Essen, Körperpflege und Unterkunft gewährleisten sollen. Weiterhin würde jedem EU-Bürger ein Darlehen für etwaige Rückreisekosten in das Heimatland zustehen, um dort Sozialhilfeleistungen beantragen zu können.
Ein ALG II Anspruch beziehungsweise ein Sozialhilfeanspruch komme im Falle der Verwirklichung des Entwurfs hingegen erst dann in Betracht, insoweit der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung im Bundesgebiet nach einem Zeitraum von fünf Jahren als verfestigt anzusehen ist.