Nachdem der Westdeutschen Lotterie per Gerichtsbeschluss untersagt wurde, Beziehern des ALG II Spiel- und Wettscheine zu verkaufen, müssen sich nunmehr auch in Niedersachsen alle Leistungsempfänger auf ein Lottoverbot einstellen.
Dies geht aus einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Oldenburg (LG) vom 19.04.2011 hervor. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie mit dem Glücksspielstaatsvertrag. Lotto Niedersachsen müsse Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen schützen.
Die Verfügung wurde erneut vom Sportwetten-Anbieter Tipico benatragt. Der Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, Dr. Rolf Stypmann, machte deutlich, sämtliche Rechtsmittel gegen den Beschluss ausschöpfen zu wollen. „Wir sehen keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz IV Empfänger nicht am öffentlichen Glücksspiel teilnehmen können“, führte Stypmann aus. Auf diese Weise werde eine „millionenfache Personengruppe diskriminiert.“