Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Berechnung der Hartz IV Regelsätze als verfassungswidrig eingestuft hat, meldet sich in der laufenden Debatte um deren Neujustierung der BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier zu Wort.
Papier sagte im Interview mit der „Welt am Sonntag“, dass infolge des Grundsatzurteils kein automatischer Anspruch auf höhere staatliche Geldleistungen besteht. Die vom Verfassungsgericht geforderten zusätzlichen Leistungen für Hartz IV Kinder könnten vielmehr auch in Form von Sachleistungen erbracht werden.
„Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen“, machte der Gerichtspräsident deutlich. Die umstrittene Arbeitspflicht für Bezieher des ALG II sei Papier zufolge mit dem Grundgesetz vereinbar. „Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um Pflichten, sondern um Obliegenheiten zur Erlangung einer Leistung“,
erklärte der BVerfG-Präsident.