Eine Reihe gesetzlicher Krankenkassen wollen ab dem 1. Februar Zusatzbeiträge in Höhe von acht Euro erheben.
Eine Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erklärte in diesem Zusammenhang gegenüber dem Onlineportal der „Welt“, dass jener Zusatzbeitrag in der Regel nicht von der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen werden würde. Ausnahmen kämen nur bei Härtefällen in Betracht. Zur Begründung merkt die GKV-Vertreterin an, dass ein Wechsel in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge grundsätzlich zumutbar sei.
Für den Fall, dass die Krankenkassen flächendeckend Zusatzbeiträge erheben, wäre ein solcher Wechsel natürlich nicht mehr möglich. Sollte dieses Szenario eintreffen, würde laut einem Bericht der größten deutschen Boulevardzeitung möglicherweise der Bund die Zusatzbeiträge für ALG II Empfänger übernehmen. Sozialverbände fordern indes eine generelle Befreiung der Hartz IV Bezieher von den geplanten Zusatzbeiträgen.