Die Arbeitsgruppe Familie hat sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD wohl darauf verständigt, die Elterngeldregelungen flexibler auszugestalten. Das neue Elterngeld plus sieht danach vor, die Dauer der ausgezahlten Leistungen nach Wunsch von derzeit maximal 14 Monate auf bis zu 28 Lebensmonate (folglich in halber Höhe) ausweiten zu können.
„Eltern, die in Teilzeit an den Arbeitsplatz zurückkehren, sind bisher finanziell schlechter gestellt“, begründete Katja Angeli vom Bundesfamilienministerium die geplante Alternative. Alle jene Väter und Mütter, die gleich nach der Geburt des Kindes in Teilzeit arbeiten gehen, sollen auf diese Weise mit solchen Eltern gleichgestellt werden, die über die gesamte Zeit von 14 Monaten keiner Arbeit nachgehen.
Darüber hinaus soll das Elterngeld plus um zehn Prozent angehoben werden, insoweit beide Partner zwischen 25 bis 30 Stunden arbeiten und im gleichen Umfang sowie zur selben Zeit das Kind betreuen. „Wir wollen die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngelds in Kombination mit einer nicht geringfügigen Teilzeittätigkeit ermöglichen und damit den Wiedereinstieg, vor allem für Alleinerziehende, erleichtern“, erklärte Manuela Schwesig (SPD) hierzu.