Angeblich plant die Bundesagentur für Arbeit (BA), Briefe von Arbeitslosen elektronisch zu erfassen. Presseberichten zufolge soll ein Tochterunternehmen der Post aus diesem Grunde sowohl Akten als
auch Briefe von Erwerbslosen öffnen und einscannen. Danach würden sie schließlich in digitalisierter Form an die jeweilig zuständige Arbeitsagentur weitergeleitet.
Nach Auskunft der BA soll mit der schrittweisen Digitalisierung eine „schnellere, effizientere und wirtschaftlichere Bearbeitung der Vorgänge“ gewährleistet werden. Ein Postsprecher erklärte in diesem Zusammenhang, dass „der Datenschutz jederzeit gewährleistet“ sei.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hingegen sieht beim Thema Datenschutz noch Nachbesserungsbedarf. Im Hessischen Rundfunk forderte er:“ Es muss konkret gesagt werden, welche technischen Sicherungen erfolgen, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern und was mit den Original-Briefen geschieht.“ Ansonsten sieht Schaar aber kein grundsätzliches Problem darin, dass die Briefe geöffnet und eingescannt werden sollen.