Die Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat bekanntgegeben, dass die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, welche voll oder in Teilzeit arbeiten und zur Sicherung des Existenzminimums zusätzlich das ALG II beziehen müssen (sog. Aufstocker), deutlich zurückgegangen ist.
Während im Jahr 2014 noch über 99.00 Personen aufstocken mussten, lag deren Zahl im vergangenen Jahr 2015 nur noch bei rund 87.500. Dies entspricht einem Rückgang um 11,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Als Grund für jene positive Entwicklung führte die BA etwa an, dass die Einführung des Mindestlohns im Bereich Hotel und Gaststätten den Abbau von Minijobs beziehungsweise die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs bewirkt habe. Gleichwohl wären leider als Konsequenz der Einführung des Mindestlohns auch Nebenjobs von Erwerbslosen in jenem Bereich weggefallen.
Insgesamt sei allerdings zu konstatieren, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt entspannt habe. Dies gehe etwa aus der Zahl freier Stellen in Höhe von rund 31.000 hervor, welche nunmehr einen historischen Höchststand erreicht habe.