In Göttingen sorgt das Vorgehen des örtlichen Sozialamts für Aufsehen. Ein Sachbearbeiter beobachtete vor einem Supermarkt, dass ein erwerbsunfähiger Sozialhilfe-Empfänger der Bettelei nachging und dabei 7,40 Euro einnahm. Aufgrunddessen rechnete das Sozialamt das Einkommen durch Betteln auf 120 Euro im Monat hoch und kürzte dem Erwerbsunfähigen seine Sozialhilfe um diesen Betrag.
Manfred Grönig vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Göttingen kritisierte in einem Interview mit NDR 1 Niedersachsen: „So weit unten waren wir noch nie. Das Schreiben des Sozialamts ist demütigend und unterstellt, dass der Mann durch Betteln ein regelmäßiges Einkommen hat“.
Ein Sprecher der Stadt Göttingen hingegen äußerte, dass beim Vorliegen von Zusatzeinkünften nun einmahl das Gesetz anzuwenden sei. Ein Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums bezweifelt laut der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung jedoch stark die Rechtmäßigkeit der Kürzung:“ Wir haben einen Bericht angefordert. Bei der Anrechnung von Almosen darf man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.“ Die Landesregierung habe schließlich kein Interesse daran, dass der Staat ein paar erbettelte Euro wieder wegnimmt.