Mitarbeiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben nach konkreten Missbrauchshinweisen des Bundesrechnungshofs mit Hilfe einer speziellen Software die ihnen zur Verfügung stehenden 15 Millionen Kindergelddaten mit den Datensätzen der Familienkassen im öffentlichen Dienst abgeglichen.
Dabei kam heraus, dass mehrere hundert Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes über Jahre hinweg von zwei Behörden gleichzeitig Kindergeld bezogen und auf diese Weise einen finanziellen Schaden von 6,5 Millionen Euro verursachten haben. Ein derartiger Doppelbezug war möglich, weil wegen nicht vohandener Vernetzung bisher keine Möglichkeit des Abgleichs von Kindergelddaten der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einerseits und den Daten der etwa 12.000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes andererseits existierte.
Die BA-Sprecherin Mirtschin erklärte mit deutlichen Woten den Standpunkt der BA:“ Das sind offenbar Menschen mit krimineller Energie. Die Betroffenen müssen nicht nur das zuviel bezogene Geld zurückzahlen, gegen sie sind auch Steuerstrafverfahren möglich.“
Vertreter des Bundesrechnungshofs verteidigten indes den Abgleich der Daten. So gäbe es hierfür eine gesicherte rechtliche Grundlage in der Bundeshaushaltsordung. Folglich seien keine Parallelen zum stark umstrittenen Mitarbeiter-Screening durch Unternehmen zu ziehen.