Glück im Spiel, Pech mit Hartz IV könnte man das nennen, was jetzt einem Familienvater widerfahren ist. Da gewinnt der arbeitslose Mann aus Iserlohn ein Auto und prompt wird ihm das Arbeitslosengeld II gestrichen. Zu Recht wie das Sozialgericht Dortmund am Montag urteilte (AZ: S 27 AS 59/07 ER).
Zehn Monate lang muss der ALG-II-Empfänger nun auf Leistungen verzichten. So lange, bis der Fahrzeugwert erreicht ist. Denn, so die Begründung der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis, das Auto müsse als einmaliges Einkommen gewertet und erst entsprechend verwertet werden. Das bestätigte nun auch das Sozialgericht. Als Einkommen gelte, was man während der Zeit der Leistungsbezüge an Werten hinzu erhalte, demnach auch ein Auto.
Den Argumenten des Iserlohner Arbeitslosen, das Fahrzeug müsse als Vermögen behandelt werden und sei über die Freibeträge geschützt, folgte weder die Arge, noch das Gericht. Zum Vermögen können nur jene Besitztümer gerechnet werden, die schon vor den Leistungszahlungen vorhanden waren und zur Verfügung standen.