Durch den Kauf von Gegenständen, die als Werbungskosten abgesetzt werden können, kann man jetzt noch unter Umständen das Kindergeld “retten“.
Steigen die Nebeneinkünfte eines Kindes, welches sich in der Ausbildung befindet, über die Grenze von 7680 Euro pro Jahr, erlischt auch automatisch der Anspruch auf Kindergeld. Nun allerdings macht der Neue Verband der Lohnesteuerhilfevereine darauf aufmerksam, dass man dies umgehen kann.
So kann mit dem Kauf von Arbeitsmitteln, das kann zum Beispiel ein Computer sein oder auch der Erwerb von Fachbüchern, das Einkommen, welches das Kind angeben muss, gesenkt werden, um somit unter der Kindergeldgrenze beim Einkommen zu bleiben.
Dabei macht sich nun auch Weihnachten unter Umständen doppelt bezahlt. Denn Kinder dürfen auch “geschenkte Wirtschaftsgüter“ abschreiben, wenn sie diese hauptsächlich beruflich beziehungsweise zu Ausbildungszwecken nutzen. Dabei erläutert der Geschäftsführer Uwe Rauhöft, dass dies auch dann gelte, wenn die Rechnung auf die Eltern lautet.