Im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten Hartz IV Neuregelung soll der Regelsatz für Erwachsene um ganze fünf Euro auf 364 Euro steigen. Zu diesem Ergebnis kamen Vertreter von Union und FDP auf ihrem Koalitionsgipfel.
Zu beachten ist, dass die Ausgaben für Alkohol und Tabak nicht mehr als Grundbedarf gewertet wurden. Infolgedessen sind jene Ausgaben in der Berechnung der Regelsätze nicht mehr enthalten. Nach Worten von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) seien dies „Genussmittel, die nicht existenzsichernd sind“.
Am Regelsatz für Kinder soll sich übrigens gar nichts ändern, die Berechnung erfolgt hier scheinbar wie bisher anhand des Regelsatzes für Erwachsene. Von der Leyen zufolge hätten die „detaillierten“ Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sogar ergeben, dass sie zu hoch wären. Trotzdem hätten sich die Vertreter der Regierungsparteien dazu durchgerungen, diese Sätze nicht zu senken: „Es soll einen Vertrauensschutz für Hartz IV Familien geben, die sich auf diesem Niveau eingerichtet haben“, begründete die Arbeitsministerin das barmherzige Handeln.
Unterdessen machte SPD-Parteichef Sigmar Gabriel seinen Unmut deutlich. Seiner Meinung nach lasse sich Kanzlerin Merkel „von FDP-Chef Guido Westerwelle dazu erpressen, das Bundesverfassungsgericht zu missachten“. So habe Westerwelle Anfang des Jahres eine „schamlose Debatte“ über ALG II Bezieher geführt und könne nun einer deutlichen Erhöhung im Kabinett nicht zustimmen. „Merkel macht dieses schäbige Spiel mit“, so der Sozialdemokrat weiter.
Ursula von der Leyen warnt die SPD jedoch vor einer Blockade der „Reform“. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes würden schließlich eine klare Sprache sprechen. Darüber hinaus könne sie sich „im Übrigen nicht vorstellen, dass die SPD das Bildungspaket mit warmem Mittagessen für bedürftige Kinder, Schulmaterial, Lernförderung und einem Budget etwa für Musik oder den Fußballverein ablehnen wird“.