Einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge sind Frauen von Hartz IV Sanktionen weitaus seltener betroffen als männliche Leistungsbezieher.
Als Grund führt das IAB an, dass etwa Mütter von Kleinkindern nicht für die Vermittlung zur Verfügung stehen müssten. Gleichwohl würden auch unter kinderlosen ALG II Empfängern weibliche Leistungsbezieher nur halb so oft sanktioniert wie die männlichen Leidensgenossen.
Ferner würden Jobcenter in den alten Bundesländern wegen der besseren Arbeitsmarktlage wesentlich häufiger Sanktionen aussprechen als die Behörden im Osten der Republik. Auch das Alter der Hilfebedürftigen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Während bei über-50-Jährigen nach Auskunft des IAB sehr selten das ALG II gekürzt wird, müssten unter-25-Jährige häufig mit Sanktionen rechnen.
Darüber hinaus seien die Sanktionsquoten unter Hartz IV Empfängern mit Fachhochschul- oder Hochschulreife erheblich nierdriger als bei jenen mit niedrigeren beziehungsweise gar keinem Schulabschluss.