Die Bundesagentur für Arbeit (BA) räumt in ihrer Jahresstatistik 2009 ein, dass von den im letzten Jahr rund 25 Millionen Bescheiden ergangenen Bescheiden insgesamt 162.300 fehlerhaft waren. Dies berichtet Deustchlands größte Boulevardzeitung.
In 830.200 Fällen hätten Bezieher des ALG II nach der Statistik der BA Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt. Davon seien 301.500 beziehungsweise mehr als 37 Prozent erfolgreich gewesen. Weitere 142.000 hätten sogar den Klageweg beschritten, wovon wiederum circa 56.000 vor Gericht obsiegten. Hieraus ergibt sich, dass die Zahl der tatsächlich falschen Bescheide erheblich höher sein dürfte, als von der BA eingeräumt wurde.
Laut dem BA-Papier seien die falschen Bescheide „aufgrund fehlerhaften Arbeitens in der Grundsicherungsstelle“ erlassen worden. Ein BA-Sprecher erklärte diesbezüglich, dass daran gearbeitert werde, die Fehlerquote bei den Grundsicherungsstellen zu senken.