Online-Glücksspiel bei ALG 2 erlaubt?

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) fällt nicht sonderlich hoch aus und gibt kaum Spielraum für jedwede Luxusartikel. Eine finanzielle Entfaltung ist entsprechend nicht möglich, da schlichtweg nicht genügend Geld zur Verfügung steht. Das ist vom Gesetzgeber auch so gewollt. Das ALG II dient deutschen Bürgern, die kein eigenes Geld verdienen, als Schutzinstanz. Die ausgezahlte Summe soll lediglich die Grundbedürfnisse abdecken – Wohnung, Lebensunterhaltskosten sowie Sonderkosten.

Für ein wenig Glücksspiel reicht das ALG II jedoch in der Regel aus. Dennoch stellt sich die Frage, ob Empfänger gesetzlich überhaupt legitimiert sind, glücksspielerischen Aktivitäten nachzukommen. Grundsätzlich kann die Antwort bejaht werden. Auch die Gewinne können unversteuert behalten werden. Allerdings gibt es eine Tücke im System. Der Bescheid des Arbeitslosengeldes kann aufgrund des höheren Einkommens verändert und die Leistungen damit gekürzt werden.

Online-Casinos in Deutschland

Das Geld reicht aus und gesetzliche Verstöße sind nicht zu befürchten. ALG-Empfänger können also wie jeder andere Bundesbürger bequem in Online-Casinos zocken. Doch welcher Anbieter kommt überhaupt in Frage? Die passende Antwort liefert www.onlinecasinosdeutschland.de. Das Branchenportal hat mehrere Glücksspielplattformen miteinander verglichen und stellt die besten digitalen Casinos in einer Bestenliste vor.

Glücksspielverbot für ALG-Empfänger? – Fall aus dem Jahr 2011

Grundsätzlich darf jeder Mensch in Deutschland lizensierte und legale Glücksspielangebote wahrnehmen. Dennoch sieht das Glücksspielgesetz einige Maßnahmen vor, um bedrohte und suchtanfällige Spieler zu schützen. Generell sollen deutsche Bürger nicht über ihre finanziellen Verhältnisse spielen dürfen.

Diese Faustregel war der Knackpunkt eines Rechtsstreits im Jahr 2011 zwischen West-Lotto und Tipico. Das Landesgericht Köln entschied damals, dass Menschen mit geringem Einkommen oder Schulden vom Glücksspiel ausgeschlossen werden sollen. Das Urteil wurde allerdings in höherer Instanz vom Oberlandesgericht gekippt. Somit ist es also auch Menschen, die Hartz 4 oder andere Sozialhilfen beziehen, erlaubt, am Glücksspiel teilzunehmen.

Die Richter des Oberlandesgericht kippten das Urteil aus erster Instanz, da in ihren Augen ein pauschales Verbot glücksspielerischer Aktivitäten für Empfänger von Sozialleistungen nicht gesetzeskonform war. Zwar sollen arme, überschuldete und einkommensschwache Menschen vor den potenziellen Gefahren des Glücksspiels geschützt werden, dafür bedarf es jedoch einer individuellen Prüfung. ALG-Empfänger allesamt abzuweisen war nach Meinung des Gericht eine Form der Diskriminierung.

Dürfen AGL-Empfänger ihre Glücksspielgewinne behalten?

Wer als ALG-Empfänger beim Glücksspiel gewinnt, darf die Gewinne steuerfrei behalten. Wichtig ist jedoch, dem Amt die Gewinne mitzuteilen. Empfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet. Die Verpflichtung gilt übrigens auch allgemein für jede Art von Extraeinkünften wie z.B. Geldgeschenke von Freunden oder Verwandten.

Das Amt ist nicht dazu befähigt, Beträge für zuvor gezahlte Leistungen abzuziehen. Nichtsdestotrotz ändert sich durch einen Glücksspielgewinn das Einkommen. Das hat wiederum zufolge, dass sich auch der Bescheid des Arbeitslosengeldes verändert. Wer also einen großen Betrag per Glücksspiel gewinnt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auf weniger oder sogar auf gar kein ALG 2 einstellen müssen.

Geld nicht melden – ist das eine Option?

Nein, das ist keine Option! Dies Idee muss ganz deutlich verneint werden. Wer als ALG-Empfänger irgendeine Form von Mehreinnahmen unterschlägt, begeht Sozialleistungsbetrug. Dabei handelt es sich um keinen Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat, die weitereichende Folgen nach sich ziehen kann. Zudem wäre dieses Vorgehen moralisch verwerflich gegenüber der Solidargemeinschaft, die mit ihren Steuerzahlungen das Arbeitslosengeld finanziert.

Die meisten Betrügereien dieses Art kommen in den meisten Fällen nach einigen Monaten oder Jahren ans Licht. Es macht entsprechend keinen Sinn, solch eine Straftat willentlich zu begehen. Meistens wird der Betrug durch das Anschwärzen durch andere Mitbürger aufgedeckt. In der Realität hat schon oft der Ex-Partner oder der ehemalige beste Freund das Amt den entscheidenden Hinweis gegeben.

Präzedenzfälle

Auch wenn die Unterschlagung der Extraeinkünfte ALG-Empfänger teuer zu stehen kommt, haben es viele Betroffene in jüngerer Vergangenheit versucht. In einigen Fällen kamen sie sogar mit ihrem Vorgehen durch. In anderen Beispielen hatten Empfänger dagegen aufgrund eines bürokratischen Fehlers Glück.

  • Ein ALG-Empfänger gewann bei einem Gewinnspiel einen Neuwagen, der auch beim Amt angegeben wurde. Am Bescheid änderte sich jedoch nichts. Als die Person das Auto jedoch verkaufte und der Erlös wiederum meldete, wurde der Bewilligungsbescheid aufgehoben und es wurde eine Rückerstattung der bereits ausgezahlten Leistungen gefordert. Vor Gericht ging diese Entscheidung jedoch nicht durch, da das Amt bereits beim Bewilligungsbescheid hätte aufpassen müssen. In diesem Fall handelte sich entsprechend um einen bürokratischen Fehler.
  • Im Jahr 2009 hatte ein ALG-Empfänger aus Essen bei der wohltätigen Lotterie Aktion Mensch insgesamt 500 Euro gewonnen. Das Amt rechnete das Geld als Einkommen und kürzte die Bezüge um jeweils 250 Euro für zwei Monate. Der betroffene Mann klagte dagegen vor dem Landessozialgericht, wurde jedoch abgewiesen.
  • Im Jahr 2016 hat ein ALG-Empfänger rund 10.000 Euro beim Glücksspiel gewonnen und den Betrag beim Amt angegeben. Daraufhin wurde dem Mann mitgeteilt, dass seine Bezüge für mindestens zehn Monate gestrichen werden. Er erhob Klage und bekam teilweise Recht. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem Gewinn um einmalige Einnahmen im Sinne des Sozialgesetzbuchs handele, die auf sechs Monate zu verteilen sind. Daraufhin wurden dem Mann nur sechs Monate die Bezüge gestrichen.

Tipps zu ALG II und Glücksspiel

Tipp #01

Nicht selten kommt es vor, dass ALG-Empfänger ihre Gewinne in Online-Casinos auf ein Konto auszahlen, das nicht auf den eigenen Namen läuft. Die Idee: Geht der Geldgewinn auf das Konto des Partners, ist man fein raus. Das geht jedoch meistens nach hinten los. Die Glücksspielplattformen im Netz kontrollieren ganz genau, ob das Spielerkonto und das Bankkonto auf den gleichen Namen laufen. Mitunter kann es passieren, dass das Online-Casino die Abweichung als Verstoß gegen die AGB wertet.

Tipp #02

Glücksspiel gehört nicht zur Grundversorgung, sondern ist ein Luxusgut. Auch wenn sich ALG-Empfänger finanziell arg einschränken müssen, gibt es in der Regel wichtigeres als Spielautomaten, Lotto oder Sportwetten. Aus diesem Grund sollten Glücksspiel nur betrieben werden, wenn Geld auch wirklich entbehrt werden kann.

Tipp #03

Neider lauern um jede Ecke. Gerade Geldgewinne rufen Missgunst und neidische Blicke auf den Plan. ALG-Empfänger sollten sich entsprechend genau überlegen, wem sie vom Glücksspielgewinn erzählen.