Mit riesigen Summen hat sich Deutschland stark gemacht, seine Bürger vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu schützen. Sofortleistungen für Selbstständige und Kleinunternehmen, Stundungen von Kredit- oder Mietzahlungen oder die vereinfachte Regelung der Beantragung von Kurzarbeit zeugten von unkomplizierter Hilfe. In vielen Fällen verschafften diese Optionen den Bürgern und Arbeitgebern mehr Freiraum zum Handeln.
Diese Anpassungen und Hilfestellungen gelten in erster Linie den Bürgern der Bundesrepublik Deutschlands. Doch Corona wirft auch diese festen Regelungen durcheinander und sorgt für Lockerungen in den Antragstellungen. Hinsichtlich der Sozialleistungen, die von EU-Bürgen im Normalfall nur unter hürdenreichen Anträgen und Vorlagen von zahlreichen Dokumenten beantragt werden können, wurden gleichfalls Änderungen vorgenommen. Aufgrund geschlossener Grenzen besteht für viele mittellose EU-Bürger keine Möglichkeit der Rückkehr in ihre Heimatländer, in denen oftmals schlechtere Zustände herrschen. Hier greift die Sonderregelung der Sozialbehörde.
Gemeinsam gegen die Krise
Möglich machen dies die Überbrückungsleistungen, die im Sozialgesetzbuch verankert sind. Im Normalfall müssen EU-Bürger belegen, dass sie gewillt sind auszureisen. Der derzeitige Stopp des Reiseverkehrs sowie geschlossene Grenzübergänge hebeln diesen Passus aus. Selbst wer in sein Heimatland zurück möchte, kann dies nicht tun. Was für die Betroffenen eine erhebliche Erleichterung darstellt, bringt die Jobcenter an die Grenzen des Möglichen. Unzählige Anträge, die teilweise mit fehlenden Daten oder schwer zu prüfenden Hintergründen einhergehen, sorgen für ein Ausreizen der maximalen Kapazitäten. Besonders Obdachlosen, denen in der aktuellen Lage von der deutschen Gesetzgebung ein Mindestmaß an Existenzminimum bereitgestellt werden muss, fehlen oftmals die Mindestanforderungen an Papieren oder Ausweisen.
Dennoch müssen die Bemühungen und Möglichkeiten, die Deutschland anderen EU-Bürgern in dieser Situation entgegenbringt, gelobt werden. Zusammenhalt und Unterstützung sind der Motor, um die Krise gemeinschaftlich zu überstehen. Inmitten dieser Zeit wirkt das Vorgehen von Großbritannien befremdlich, die sich gegen die freizügige Zuwanderung von EU-Arbeitskräften im Rahmen des Brexits ausgesprochen haben. Das Gesetz wurde Mitte Mai vom Unterhaus beschlossen und soll ab Januar 2021 in Kraft treten. Der Zugang zum britischen Arbeitsmarkt ist somit verhindert und wird nur durch ein noch festzulegendes Punktesystem erschwert. Ein Zeichen, das in Europa für Kopfschütteln sorgt.
Zeit der Hoffnung
Das Verhalten von Premierminister Boris Johnson wirft einen dunklen Schatten voraus, der auch nach der Corona-Krise wirkt. Als Europäische Gemeinschaft für seine Bürger einzustehen und Regularien zu lockern, zeugt davon, dass ein Miteinander über die Grenzen hinaus möglich und machbar ist. Das Verschließen und Einigeln zu einer Zeit, die als größte soziale Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg betrachtet werden kann, hinterlässt einen bitteren Beigeschmack.
Auf den Seiten der Jobcenter finden EU-Bürger Informationen zur Beantragung von Sozialleistungen. Es sollte jedoch beachtet werden, dass jeder Antrag im Einzelfall geprüft wird. Eine allgemeingültige Zusage der Leistungen ist nicht vorgesehen. Zudem unterschieden sich die Bedingungen je nach Bundesland.