In Nordhausen kam es vor kurzem zu einem brisanten Fall. Das Jobcenter Nordhausen weigerte sich Unterkunftskosten in angemessener Höhe zu zahlen. Nicht der erste Fall wie es sich herausstelle. Beim Prozess ging es letztlich um acht Fälle, was eine Gesamtgeldstrafe von 2.400 Euro für das Jobcenter mit sich brachte. Das Jobcenter zahlte schlicht weg nicht die angemessenen Wohnkosten für Hartz IV Bedarfsgemeinschaften. In dem laufenden Fall ging es sogar um ganze fünf Bedarfsgemeinschaften, die trotz Beschwerden die Wohnkosten nicht zugesprochen bekommen haben.
Jobcenter muss Mietobergrenzen begründen
Im Grundsatzurteil des Sozialgerichtes forderte man, dass das Jobcenter Nordhausen ihre Mietobergrenzen schlüssig zu begründen hat, oder sich eben an die angemessenen Kosten für Heizung und Unterkunft zu orientieren. In dem aktuellen Fall ging das Jobcenter überraschend leer aus. Doch in vielen anderen Landkreisen sind Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger viel zu niedrig bemessen. Grund dafür ist, dass diese über Jahre hinweg nicht angepasst worden sind. Dieser Rattenschwanz sorgt letztlich auch dafür, dass viele hilfsbedürftige Familien vor großen Problemen stehen, was den Wohnraum und die Finanzen betreffen. Der ungedeckte Teil der Miete muss dann im schlimmsten Fall vom Hartz-IV-Bezug bzw. aus dem Regelsatz des Hartz IV aufgestockt werden. Geld, was am Ende des Monats im schlimmsten Fall fehlen könnte. Schließlich ist der Regelsatz von Hartz IV ohne hin schon sehr niedrig bemessen und das Einkommen des Haushalts sehr gering.
Vor allem in Großstädten tritt dieses Problem immer häufiger auf. Wohnungen sind für Hartz-IV-Bezieher zu teuer, so dass diese aus den Ballungsgebieten verdrängt werden. Stocken die Haushalte dann aus dem Hartz-IV-Regelsatz die Unterkunftskosten auf, so muss man umso mehr knapsen, was die restliche Monatsplanung angeht.