Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Hartz IV Urteil klarstellte, dass unabweisbarer laufender Bedarf als Härtefall geltend gemacht werden kann, erarbeitete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Härtefall-Katalog.
Einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge werden die Härtefallregelungen auf Druck von Gesundheitspolitikern der schwarz-gelben Regierungskoalition noch einmal verschärft. So soll es nicht möglich sein, dass der zuständige Leistungsträger in Ausnahmefällen die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernnimmt. Ansonsten würden alle gesetzlich Versicherten, welche diese Arzneimittel aus eigener Tasche zahlen müssen, benachteiligt.