Die Bundesagentur für Arbeit „genießt“ unter vielen Erwerbslosen einen schlechten Ruf. Dies liegt leider daran, dass die „Kunden“ zu häufig eben nicht als solche behandelt werden.
Das es auch anders geht, zeigt die Arge Stralsund. Einem Spiegel-Bericht zufolge kam es auf ihr Bestreben hin zur Verurteilung eines Pizzeria-Besitzers, welcher Bezieher von aufstockendem ALG II mit einem Stundenlohn von 1,32 Euro abspeiste. Der in Mecklenburg-Vorpommern geltende Tariflohn einer Kellnerin liegt eigentlich bei 7 Euro pro Stunde und der einer Küchenhilfe bei rund fünf Euro.
Das Arbeitsgericht Stralsund verurteilte den Mann nunmehr zur Zahlung von 6.600 Euro. Diese müssten der Behörde erstattet werden, weil wegen der niedrigen Löhne zu Unrecht Aufstockleistungen erbracht werden mussten. Bei der Stralsunder Arge handelt es sich bundesweit um die erste Behörde, die wegen sittenwidriger Löhne vor Gericht zog.