Die Richter am Hessischen Landessozialgericht sind der Auffassung, dass das im Zuge der Hartz-Gesetze abgesenkte Sozialgeld für Familien verfassungswidrig ist.
So würden die Leistungen für Familien vorn und hinten nicht reichen. Die Richter verweisen zudem auf die vielfältigen, teils stigmatisierenden Einschränkungen der Eltern.
Aufgrund dessen soll das Bundesverfassungsgericht die staatlichen Sozialleistungen an Familien überprüfen. Einen derartigen Vorlagebeschluss ( Az.: L6AS336/07) hat der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht überstellt.
Der 6. Senat mit seinem Vorsitzenden Jürgen Borchert ist das erste Sozialgericht, welches aus der Geschlossenheit der übrigen Gerichtsurteile ausschert. Ansonsten war es gängige Praxis, dass die Hartz Gesetzgebung seitens der Sozialgerichte als verfassungskonform angesehen wurde. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hierzu wird mit Sicherheit einige Zeit in Anpruch nehmen.
Am morgigen Dienstag hat in diesem Zusammenhang das Bundessozialgericht in Kassel darüber zu entscheiden, ob die geltende Begrenzung des Hartz IV Satzes für Kinder auf 60 Prozent mit dem Grundgesetz vereinbar ist.