Arbeit gibt es dank Hartz IV. Allerdings nicht für die Betroffenen, sondern die Gerichte und Anwälte. 16.300 Fälle kamen 2006 vor die nordrhein-westfälischen Sozialgerichte. 77 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor.
Der extreme Anstieg wird damit begründet, dass die Arbeitsagenturen die Regelungen nun besser kennen und damit auch genauer umsetzen. Das war vorher nicht immer der Fall, weiß auch der Präsident des Landessozialgerichtes in Essen, Jürgen Brand. Da sei schon mal ein Auge zugedrückt worden. Damit ist es nun vorbei. Gerade die Fälle, in denen es um eheähnliche Gemeinschaften gehe, würden die Gerichte beschäftigen.
Berechnungsfehler und zu lange Bearbeitungszeiten sind weitere Gründe, warum Empfänger von Arbeitslosengeld II vor Gericht ziehen. Ehe hier eine Entscheidung getroffen wird, können bis zu zwölf Monate vergehen. Die härteren Sanktionen, die seit Anfang des Jahres verhängt werden können, dürften laut Schätzung von Anwälten ebenfalls zu Klagen führen. Klappt es am Sozialgericht nicht, geht es zum Landessozialgericht. Das Bundessozialgericht kommt nur mit zwei Prozent der Fälle in Kontakt.