Angesichts der von der Finanzmarktkrise ausgelösten gegenwärtigen Rezession und drohendem Stellenabbau in der deutschen Wirtschaft sieht sich die Bundesregierung veranlasst, die negativen Auswirkungen durch geschickte Rechenspiele ein wenig abzumildern.
Ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzesentwurf zur Neuregelung von Arbeitsmarktinstrumenten soll, neben anderen Änderungen, auch diesbezüglich Abhilfe schaffen. Danach sollen in Zukunft alle Arbeitslosen, die durch private Träger betreut werden, nicht mehr in die Arbeitslosenstatistik eingehen. Erwerbslose werden häufig an private Träger vermittelt, wenn die Arbeitsagenturen meinen, überlastet zu sein. Diese nehmen dann die Aufgaben der staatlichen Arbeitsbehörden war, das heißt sie beraten, vermitteln und qualifizieren die Arbeitslosen.
Im Jahr 2008 beträgt die Anzahl derjenigen Erwerbslosen, die von privater Seite betreut werden, voraussichtlich 300000 Personen. Allein im Oktober waren es 149.000 Erwerbslose, die unter diese Art der Betreuung fielen.
Die Schönheitsreparaturen an der Arbeitslosenstatistik würden somit ausgeweitet. Bisher werden Arbeitslose nicht als solche gezählt, wenn sie etwa an einer Weiterbildung oder Ähnlichem teilnehmen. Gerechtfertigt wird dies damit, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht vollständig zur Verfügung stünden. Die Zahl dieser „dem Arbeitsmarkt nicht voll zur Verfügung stehenden “ Erwerbslosen lag im Oktober bei einer Million.
Arbeitsmarktexperten wie etwa der Vizedirektor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Ulrich Walwei, warnen vor den die jetzigen Pläne der Bundesregierung. Es sei schließlich inkonsequent, wenn der Arbeitslose mitgezählt wird, der von der BA vermittelt wird, und der andere nicht.