Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschäftigt sich zur Zeit in mehreren Verfahren mit der Frage, ob die Hartz IV Regelsätze mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Nachtrag: Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 09.02.2010 festgestellt, dass die Berechnung der Regelsätze verfassungswidrig ist.
Dem BVerfG liegen nunmehr angeblich Hinweise darauf vor, wonach bereits die Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der Regelsätze fehlerhaft gewesen sein könnte. Das berichtet zumindest das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Zur Bestimmung der Hartz IV Sätze wurde demnach als Vergleichsgruppe das Fünftel der Bevölkerung mit dem geringsten Einkommen herangezogen. Sozialhilfeempfänger hätten bei dieser „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ ausgeklammert bleiben müssen, um das Ergebnis nicht zu verfälschen.
Nach einem dem Verfassungsgericht vorliegenden Gutachten hätten jedoch 52 Prozent der befragten Haushalte angegeben, keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dies wiederum könnte ein Indiz dafür sein, dass die Vergleichsgruppe aus größtenteils Sozialhilfeempfängern bestand. Bezieher von Sozialhlfe sind schließlich von der GEZ-Gebühr befreit.
Falls das Gutachten den Tatsachen entspricht, wären die Hartz IV Regelsätze allesamt zu niedrig angesetzt worden.