Gehen Kinder aus Hartz IV Familien in den Ferien einer Arbeit nach, so können sie aufgrund strenger Zuverdienst-Regeln nur einen Teil des Lohnes behalten.
Lediglich 100 Euro Verdienst sind anrechnungsfrei. Bei einem Gehalt von 100 bis 800 Euro werden 20 Prozent nicht auf die Sozialleistungen der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Liegt das Einkommen zwischen 800 und 1000 Euro, sind es sogar nur 10 Prozent.
„Schüler, die in der Ferienzeit arbeiten gehen, sowie deren Eltern werden durch diese Regelung regelrecht bestraft“, kritisierte Behnam Yazdani von der Jugendorganisation der SPD. Nach Auffassung der Jusos wäre es sinnvoll, den Freibetrag nicht auf einen Monat anzusetzen, sondern auf das ganze Jahr.